Aufgrund der Ökodesign-Richtlinien der EU, welche für die Schweiz übernommen wurden, dürfen die meisten Halogen-Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden. Diese müssen durch energieeffiziente Modelle ersetzt werden.
Das Verbot tritt in zwei Schritten in Kraft. Schritt 1: gilt seit September 2021. Der nächste Schritt mit weiteren betroffenen Leuchtmitteln tritt ab September 2023 in Kraft.
Sie möchten wissen, ob Sie Leuchtmittel im Einsatz haben, die betroffen sind?
Folgende Leuchtmittel dürfen seit September 2021, respektive ab September 2023 nicht mehr verkauft werden.
Verboten seit September 2021
Niedervolthalogen-Spots
GU4, GU5.3, G53
mit Reflektor und Abstrahlwinkel über 10°
Halogen Stablampen R7s
über 2700 Lumen (ca. 140 Watt)
Leuchtstofflampen T2 und T12
Kompaktleuchtstofflampen
mit 2-Stiftsockel
Verboten ab September 2023
Halogen Stiftlampen
G9, G4, GY6.35
Leuchtstofflampen T8
600 mm, 1200 mm, 1500 mm
LED-Alternativen bereits heute für fast alle Modelle erhältlich
Für alle Leuchtmittel, welche seit September 2021 nicht mehr vertrieben werden dürfen, gibt es eine LED-Alternative mit qualitativ gleichwertigem Licht. LEDs reduzieren nicht nur den Stromverbrauch, sie geben auch weniger Wärme ab. Zudem haben sie eine höhere Lebensdauer. Damit nimmt auch der Wartungsaufwand für das Auswechseln defekter Leuchtmittel ab.
In Büros, Schulen, Verkaufs- und Produktionsflächen werden heute in den meisten Fällen nur noch LED-Leuchstofflampen eingesetzt. Für bestehende Beleuchtungen, die noch mit T8 Lampen bestückt sind, gibt es bereits ausgereifte LED-Tubes, die in vielen Fällen einfach umgerüstet werden können. Es gibt aber ein paar Dinge zu beachten.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Beleuchtung betroffen ist? Oder möchten Sie wissen, welche Produkte Sie stattdessen einsetzen können? Als Elektriker und Fachmann stehen wir Ihnen gerne beratend und ausführend zur Seite. Kontaktieren Sie uns.
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